Tauchtauglichkeit

Tauchtauglichkeitsuntersuchung 

Alle Mitglieder, die Tauchgänge durchführen oder sonstige tauchsportliche Aktivitäten im Verein oder Verband ausüben, müssen eine gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung besitzen.

Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM e.V.) hat gemeinsam mit den VDST-Ärzten die Untersuchungsintervalle überarbeitet. Ab sofort wird die tauchsportärztliche Untersuchung in folgenden Intervallen empfohlen:

  • bis 15 Jahre: jährlich
  • 16-39 Jahre: alle 3 Jahre
  • ab 40 Jahren: jährlich

Ärztliche Untersuchungsbögen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) kann man vom Vorstand erhalten oder auf der Homepage der GTÜM herunterladen. Adresse: www.gtuem.org

Eine Liste der Ärzte, die nach den Regeln der GTÜM untersuchen, findet ihr ebenfalls auf deren Homepage.