Satzung und Ordnungen
Mitgliedschaft / Vereinsbeitrag
…Auszug aus der aktuellen Satzung:
Die Mitgliedschaft beim TC Pulpo wird beim Vorstand beantragt und vom Vorstand beschlossen. Antragsformulare erhält man beim Vorstand.
Die Mitgliedschaft kann erst nach Zahlung von 12 Monatsbeiträgen mit 4-wöchiger Frist zum Jahresende gekündigt werden. Sie wird mit der Bestätigung durch den Kassenwart wirksam.
Aufnahmegebühr 50 €
Aufnahmegebühr ermäßigt 25 €
Monatsbeitrag 13 €
Monatsbeitrag ermäßigt 7 € bzw. 10 €
Jugendliche, Azubis, Studenten, Wehr-/Zivildienstleistende, Rentner und VDST-Doppelmitglieder zahlen auf Antrag den ermäßigten Beitrag. VDST-Doppelmitglieder sind in einem anderen VDST-Verein Mitglied und sind über diesen Verein dem VDST als aktives Mitglied gemeldet. Kinder von Vereinsmitgliedern sind bis zu ihrem 16. Lebensjahr beitragsfrei. Rechtzeitig zum Ende eines jeden Jahres ist dem Kassenwart mitzuteilen, ob die Kriterien für den ermäßigten Beitrag noch bestehen. Unterbleibt dies, wird automatisch der volle Beitrag für das Folgejahr erhoben.
Wir sind ein im Vereinsregister eingetragener Verein (e.V.) und betätigen uns gemeinnützig.
Hierzu bedarf es einer Satzung: Satzung_2018-03
Unsere Jugendabteilung verwaltet sich seit dem Jahr 2004 selbst und deshalb wurde eine Jugendordnung verabschiedet. Die Jugendordnung findest du hier.
Die Ausbildungsordnung regelt die Rahmenbedingungen für die Gerätetauchausbildung im Verein. Sie richtet sich an die ehrenamtlichen Ausbilderinnen und Ausbilder.
Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt und beschlossen. Die Beiträge und Gebühren sind in einer Beitragsordnung zusammengefasst: Beitragsordnung_2018-06