Tauchtauglichkeit
Tauchtauglichkeitsuntersuchung
Alle Mitglieder, die Tauchgänge durchführen oder sonstige tauchsportliche Aktivitäten im Verein oder Verband ausüben, müssen eine gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung besitzen.
Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM e.V.) hat gemeinsam mit den VDST-Ärzten die Untersuchungsintervalle überarbeitet. Ab sofort wird die tauchsportärztliche Untersuchung in folgenden Intervallen empfohlen:
- bis 15 Jahre: jährlich
- 16-39 Jahre: alle 3 Jahre
- ab 40 Jahren: jährlich
Ärztliche Untersuchungsbögen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) kann man vom Vorstand erhalten oder auf der Homepage der GTÜM herunterladen. Adresse: www.gtuem.org
Eine Liste der Ärzte, die nach den Regeln der GTÜM untersuchen, findet ihr ebenfalls auf deren Homepage.